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   OVG Niedersachsen, 18.06.2002 - 11 LB 69/02   

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https://dejure.org/2002,16753
OVG Niedersachsen, 18.06.2002 - 11 LB 69/02 (https://dejure.org/2002,16753)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.06.2002 - 11 LB 69/02 (https://dejure.org/2002,16753)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 11 LB 69/02 (https://dejure.org/2002,16753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Krankenhaus; Förderung von Nutzungsentgelten; Anlagegüter; Trägerwechsel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anlagegut; Dauerförderung; Eigenkapital; Errichtung; Fördermittel; Förderung; Förderungsfähigkeit; Krankenhaus; Krankenhausgebäude; Krankenhausgrundstück; Krankenhausplan; Krankenhausversorgung; Nutzungsentgelt; Nutzungsvertrag; Pachtvertrag; Trägerwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 23.10.1996 - 4 L 3268/95

    Pflegesatzvereinbarung;; Kosten: Dienst, ärztlicher; Kostenermittlung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2002 - 11 LB 69/02
    Die Klägerin wies insbesondere darauf hin, dass aufgrund der rechtskräftigen Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vom 26. September 1996 - 4 L 3268/95 und 4 L 3258/95 - endgültig feststehe, dass über den Pflegesatz des Heimbereichs nur der auf diesen entfallende Pachtanteil (Verhältnis 74 : 26) refinanziert werden könne.

    Nachdem aber das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinen beiden Urteilen vom 23. Oktober 1996 (a. a. O.) es rechtskräftig abgelehnt habe, den Pachtanteil für den Akutbereich über Sozialhilfemittel nach dem BSHG zu finanzieren, habe sie sich in Gesprächen und Verhandlungen um die Klärung der Frage bemüht, wie dieses "strukturelle Defizit" gelöst werden könne.

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus den Urteilen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1996 (a. a. O.).

    Insbesondere kann eine Änderung der Sachlage nicht in den Urteilen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1996 - 4 L 3268/95 und 4 L 3258/95 - und vom.

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2002 - 11 LB 69/02
    Eine Behörde kann ein Verwaltungsverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen aber auch dann wieder aufgreifen und über einen durch unanfechtbaren Verwaltungsakt beschiedenen materiell-rechtlichen Anspruch erneut sachlich entscheiden, wenn die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen im engeren Sinne nach § 51 Abs. 1 VwVfG nicht vorliegen (st. Rspr. d. BVerwG, vgl. etwa Urt. v. 21.9. 2000, ZBR 2001, 134; Urt. v. 27.1. 1994, BVerwGE 95, 86; Urt. v. 30.1. 1974, BVerwGE 44, 333).

    Grundsätzlich besteht eine Gleichwertigkeit zwischen den beiden Prinzipien der Rechtssicherheit und der materiellen Gerechtigkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.1. 1974, a. a. O., S. 336).

  • OVG Niedersachsen, 23.10.1996 - 4 L 3258/95

    Sozialhilfe; Gestaltungsspielraum der Schiedsstelle; Überprüfbarkeit; Einigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2002 - 11 LB 69/02
    Die Klägerin wies insbesondere darauf hin, dass aufgrund der rechtskräftigen Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vom 26. September 1996 - 4 L 3268/95 und 4 L 3258/95 - endgültig feststehe, dass über den Pflegesatz des Heimbereichs nur der auf diesen entfallende Pachtanteil (Verhältnis 74 : 26) refinanziert werden könne.

    Insbesondere kann eine Änderung der Sachlage nicht in den Urteilen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1996 - 4 L 3268/95 und 4 L 3258/95 - und vom.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2000 - 13 S 1378/98

    Rücknahme einer Ausweisung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2002 - 11 LB 69/02
    Vielmehr kann sich die Behörde allein auf die Unanfechtbarkeit der früheren Entscheidung berufen, wenn sich deren Rechtswidrigkeit nicht geradezu aufdrängt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.1. 1994, a. a. O., S. 338; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.6. 2000, VBlBW 2001, 23).
  • LAG Hessen, 07.05.1976 - 8 Sa Ga 394/76
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2002 - 11 LB 69/02
    Umstände, die eine erneute Sachentscheidung im Einzelfall gebieten, liegen dann vor, wenn die Aufrechterhaltung des Erstbescheides gegen Verfassungsrecht verstieße oder - etwa wegen unzumutbarer Folgen für den Betroffenen oder im Hinblick auf Treu und Glauben - als schlechthin unerträglich erschiene (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 30.1. 1994, a. a. O., S. 336; Beschl. v. 7.9. 1976, NJW 1977, 269; Beschl. v. 16.8. 1989, Buchholz 421.0 Nr. 268).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2002 - 11 LB 69/02
    Der Bestandskraft des Verwaltungsakts kommt in solchen Fällen vergleichbare Bedeutung für die Rechtssicherheit zu wie der Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.4. 1982, BVerfGE 60, 253, 270).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2002 - 11 LB 69/02
    Eine Behörde kann ein Verwaltungsverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen aber auch dann wieder aufgreifen und über einen durch unanfechtbaren Verwaltungsakt beschiedenen materiell-rechtlichen Anspruch erneut sachlich entscheiden, wenn die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen im engeren Sinne nach § 51 Abs. 1 VwVfG nicht vorliegen (st. Rspr. d. BVerwG, vgl. etwa Urt. v. 21.9. 2000, ZBR 2001, 134; Urt. v. 27.1. 1994, BVerwGE 95, 86; Urt. v. 30.1. 1974, BVerwGE 44, 333).
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2002 - 11 LB 69/02
    Hinzu kommt, dass der Gegenstand und die rechtliche Tragweite der Bestandskraft eines Verwaltungsakts sich nicht einheitlich für alle Rechtsgebiete und für alle Arten von Verwaltungsakten beurteilen lassen (BVerwG, Urt. v. 6.6. 1975, BVerwGE 48, 271, 279).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2002 - 11 LB 69/02
    Eine Behörde kann ein Verwaltungsverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen aber auch dann wieder aufgreifen und über einen durch unanfechtbaren Verwaltungsakt beschiedenen materiell-rechtlichen Anspruch erneut sachlich entscheiden, wenn die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen im engeren Sinne nach § 51 Abs. 1 VwVfG nicht vorliegen (st. Rspr. d. BVerwG, vgl. etwa Urt. v. 21.9. 2000, ZBR 2001, 134; Urt. v. 27.1. 1994, BVerwGE 95, 86; Urt. v. 30.1. 1974, BVerwGE 44, 333).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.06.2002 - 11 LB 69/02
    Eine Änderung der Sachlage liegt vor, wenn neue, für die Entscheidung erhebliche Tatsachen nachträglich eintreten (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.12.2001, NVwZ 2002, 718).
  • VG Hannover, 13.08.1997 - 7 A 5284/96

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Konzession für den Betrieb eines

  • VG München, 11.09.2019 - M 9 K 18.856

    Krankenhausförderung; Förderung von Nutzungsentgelten - Mietförderung

    Die Zustimmung ist im Bescheid vom 22.02.2017 konkludent enthalten und als Verwaltungsakt bestandskräftig geworden (vgl. NdsOVG, U.v. 18.6.2002 - 11 LB 69/02 -, juris Rn. 89).

    Sie kann nicht mehr zusammen mit der Bewilligung der Fördermittel in einem Bescheid ausgesprochen werden oder auch konkludent in diesem enthalten sein (zum Vorliegen zweier Verwaltungsakte vgl. NdsOVG, U.v. 18.6.2002 - 11 LB 69/02 - juris Rn. 89).

  • SG München, 23.12.2003 - S 47 KR 1045/03
    Gegebenenfalls wäre es angezeigt, nicht alle Handlungen der Grundpflege unter Zurücktreten der Behandlungspflege anzurechnen (s.a. SG Berlin, Beschluss v. 06. Januar 2003, GesR 2003, 80).
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